Unser Verein wurde am 19.05.1995 gegründet und ist Mitglied im Sächs. Schützenbund. Wir können neben unserem fast 30jährigem Bestehen auf eine 500-jährige Crimmitschauer Schützentratition zurückblicken.
Drei Säulen bilden das Fundament unseres Vereins:
Schießsport
Erfordert Zusammenwirken von mentaler und körperlicher Kondition, baut Alltagstress ab und macht Spaß. Wir verfügen über Vereinswaffen und führen organisierte Trainingstage durch.
Brauchtum
In einer weit über 400-jährigen Geschichte des Schützenwesens haben sich Traditionen und Bräuche herausgebildet, die es wert sind wiederentdeckt und gepflegt zu werden. Wir fühlen uns dieser Tradition verbunden, davon zeugen Schützenkleidung, Königsschießen, Königsball, Schützenumzüge, Böllern mit unserer Kanone u.v.m.
Vereinsleben
Wir sind keine elitäre Vereinigung und offen für jung und alt. Das Vereinsleben ist geprägt von Kameradschaft, Geselligkeit, Freundschaft und gegenseitiger Hilfe. Wir verfügen über einen schön gestalteten Vereinsraum und führen neben unseren regelmäßigen Treffen (Donnerstag 19:00Uhr) Veranstaltungen wie Schweineschlachten, Weihnachtsfeier und "Spaßschießen" durch.
Wer Interesse am Schießsport hat und einige Schüsse selbst abgeben möchte, darf sich gern bei uns melden. Wir bieten Schießübungen mit diversen Lang- und Kurzwaffen, sowie verschiedenen Kalibern an. Auch Kinder können sich an der Armbrust oder Luftdruckwaffe (ab 12 Jahre) ausprobieren.
Sie sind herzlich eingeladen einen Blick in unser schönes Hobby zu werfen.
Und Wenn es Ihnen gefällt?
Eine Mitgliedschaft in unserem Verein beträgt 210€/Jahr. Für Jugendliche bis 18 Jahren monatlich 3,00€. Für Anwärter beträgt der Beitrag 8,00€ monatlich. Fördermitglieder können ihre Beitragshöhe selbst festlegen, es sollten jedoch 5.00€/Monat nicht unterschritten werden.
Die Aufnahmegebühr beträgt 200,00€. Jedes Mitglied leistet 10 Arbeitsstunden/Jahr für den Verein. Die Arbeitsleistung kann auch für 10,00€/Stunde abgegolten werden. In begründeten Fällen,vornehmlich gesundheitlicher Art, kann der Vorstand auf Antrag die Arbeitsleistung erlassen. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Fördermitglieder sind von der Ableistung von Arbeitsstunden befreit.